05.11.2016 12:32 http://wuergerjagd.tumblr.com/post/152765170835

Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.

Einschreiben Einwurf

Oberlandesgericht
Zeil 42
D-60313 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 05. November 2016

3 Ws 800/16 Oberlandesgericht Frankfurt a.M.
5/30 KLs ? 3540 Js 233115/15 (3/16) Landgericht Frankfurt a.M.
Notwehr des Bähring gegen Zajac

Daß es die Staatanwätin ganz toll findet wenn der Verteidger nichts macht its nicht verwunderlich, spart es der faulen Srau Dr. Walk doch jede Menge Arbeit. Villeicht gibt ihr der Herr Anwalt von der Kohle fürs Nichtstun ja auch noch ein bisschen was ab. Unschuldige in den Knast oder die Forensik stecken und dort foltern indem man sich die BEWEISAUFNAHME spart und schlampig ermittelt. So weit sind wir hier in Deutschland schon. Ich dchte 16 Jahre Kindesnetführung seien der Gipfel aber es eght noch zu toppen.

Selbstverständlich muß eine Umfagnreiche Beweisaufnahem erfolgen mit der Anhörung auch jener Zeugen die derAngeklagte benannt hat. Und ich darf auch nochmal hinzufügen daß die von der Staatsanwaltschaft fälschlicherweise als Zeugin angegebene Frau Zajac nicht etwa einfach Zeugin  sondern vielmehr die Geschädigte und falschaussagende Frau Zajac ist die das an mir versuchte Tötungsdelikt bei dem ihr Freund, Herr Michalek der Täter ist, zu vertsuchen versucht indem Sie mich mit einer Falschaussage aus dem Weg zu räumen versucht. Bei Herrn Michalek handelt es sich nämlich um genau den ?Würger? über den Dr. Müller-Isberner in Unkenntnis dessen Namens den die Polizei sich zu ermitteln geweigert hat in seinem Gutachten vom 05.11.2013 referiert hat. Dr. Müller-Isberner hat 2013 vorhergesehn daß es zu Zusammenstößen zwischen mir und dem Würger kommt falls die Polizei sich weiter weigern würde mir zu helfen was den Erwürgeversuch angeht Strafverfolgung zu erreichen. Der Erwürgeversuch wurde auch nochmal unabhängig voneinader ein Dr. Andersen aufgeschrieben, das war 2012 und nochmal unabhägig davion von einem Herrn Kübler zum gleichen Zeitpunkt.

Wenn die Staatsanwältin also meint, ist mir doch egal - sie hat das ja nochmals selbst zitiert wo Haußmann jammert er bekäme nicht genug Geld -ob der Angeklagte von seinem Verteidiger um Zusatzhonorar-zahlungen erpresst wird, dann will soe sich nicht nur rechtswidrig die ordentliche Ermittling und Beweisaufnahme sparen sodnern auch noch die Verteidigung. So stinkend faul ist die. Drei dicke Leitzornder nicht bearbeitet Strafanzeigen davon mehr als 25 Seiten in Sachen der veruschten Erwürgetat des Michalek udn des Hausfriedensbruchs der Zajac sprechen Bände.

Es mag ja sein daß es Fälle gibt in denen man Verfahren vermeiden oder einstellen kann wenn alle Parteien sich einig sind. Das ist hier aber alles ander als der Fall. Ich habe nämlich nicht nur Beschwerden gegen nahezu alles eingelegt was in diesemVerfahren bisher verbrochen wurde sondern auch eine saubere Einlassung zu der ganzen Sache geschrieben in der ich die frau Zajac schwerst belaste und dann nochmal eine erweitere Tathergangsschilderung nachgreicht. Der Tathergang ist also höchststrittig. Es handelt sich nämlich umNotwehr nach einem körperliche Angriff der Frau Zajac gegen mich die mich auf das übelset Verleumdet hat. Außerdem ist von eienm Guatchetn vom 13. Mai 2016 die Rede welches ich nicht kenne.Ich wurde nicht begutachtet.

Da Herr Haußmann fristen bis zum lezten Tage verstreichem lässt statt sich in die Arbeit zu stürzen hat er mehrere Suizidvercuhe meinerseits zu verantworten, den letzten vom 01. November 2016.

Ich kann iet einem Anwalt der von sich ? wie die Genralstaatsanwaltschaft treffend schreibt ? behauptet nicht in der Lage zus ein michzu verteidigen wiel ihm ein Zusatzhonorar fehle beim besten willlen nicht einverstanden sein. Die einzigen Eingaben die der Herr Anwlat bisher bei Gericht gemacht hat waren Terminsverchiebungen wi dr. oder Bettelbriefe bach mehr Geld obgelich er das Mandat als Pflicht-verteidger angenommen hat womit die Honorarfrage rein rechtlich geklärt ist.

Weil ihm das Gericht nicht das zahlt was er meint als Ansprch zuhaben leidet seien Verteidigertätigkeit darunter. Ich habe schon mehrfach erlebt daß Anwälte etwa nur für eien einfache akteneinsicht den 5 fachen Satz veranschlagt haben wobei dei Staats- oder Amstanwaltschaft ihnen beihilft solche Honorare zu erzeugen indem Sie keienrlei Anstaltenmacht demBetroffenen selbst Einsicht in seine Akten zu gewähren § 147(7) StPO. Hier werden HartzIV Empfänger, die Ärmsten der Armen ausgeplündert durch die Justiz. Haben sie denn gar keinen Anstand mehr?

Ich finde es prima wenn das Gericht einen neuen Pflichtverteidiger bestellen würdeudn habe selbst entprechende  Anträge gesetellt udn zwar gleich mehrfach. Herr Haussman selbst hat mehrere Emails an mich geschrieben in den er mit Mandatsniederlegung gedroht hat. Er hat auch selbst das Gericht gebeten entpflichtet zu werden. Ich habem obgleich ich nahzeu mittellos bin, mir vom Munde abgespart (ich ernähre mich teilweise nur noch von Tütensuppe) - nochmal die ganze akte durchzufotkopieren und diese RA Dr. Bensch vorbeigebracht weil ich den cholerischen anfällen des Haussmann nicht weiter ausgsetzt sein wollte und ein  Zerwürfnis kommen sah.

Daß die Staatsanwaltschaft alles blockiert wiel ich dem Sta Dr. Wegerich aufgrund seiner unterlassenen Hilfeleistung mal ein ?leck mich am arsch? entgegengeschleudert haben soll ? so steht es im Gutachten des Dr. Müller-Isberner - und die Polizei sich weigert zu arbeiten weil ich sie nachdem sie sich wie störrische Esel geweigerten hatten Anzeigen aufzunehmen(§ 158 StPO)  und ich deshalb erstmals 2007 fast zu Hunger-Tode kam als ich Beamte deshalb als ?Arschloch? betitelt haben soll - ist ein Rachefeldzug seitens der Strafverfolgungsbehörden. Die Anlaßtat des Gutachtens des Dr. Müller-isberner ist eine angebliche Beamtenbeleidigung aufgrund deren Weigerung eine Strafanezeige entgegenzunehmen für die man mich vier Monate in U-Haft gesteckt und dort gefoltert hat. Unschuldig sagt das Landgericht.

Der Anwalt will seine Erfolgsaussichten für künfige Mandaten udn verfahren   nicht versauen indem er mal ? was notwendig wäre ? ein paar korrupte Staatsanwälte udn Polizisten die ihre Amtsgewalt dazu missbrauchen Jagd auf Internet-Blogger zu machen die ihnen ihre ständigen dienstlichen Verfehlungen vorhalten ? ihrer gerechten Disziplinarstarfe zuführt. Das Einschühctern zur Anzeige- oder Aussage-unterlassung im Amt durch Einschüchterung mit Psychiatrie-Folter ist nämlich ein Amtsdelikt (§ 343 StGB).
Die Staatssnwltschaft will auf jeden Fall ein verfahren mit Offentlichkeit und Medien vermeiden weil das sich als Katastrophe für sie erweisen wird wenn es sich dann absehbar gegen  ie wendet sobald die Öffentlichkeit über den korrekten Ablauf des Prozesses wacht.

Ich beantrage jedenfalls demantrag statzugeen und Rechtsanwlthassmann drucheien anderen Pflichtverteidger zu ersetzen. Udn dann hätet ich gerne ertsmal eien vrbnüftige Klärungdes Tatherganges vbevor wird uns mit Fragen wie Schuldfähigkeit beschäftigen. Da in forensischen Psychiatriengefolter wird würde ich im sclimmsten falle denKanst vorziehen weil drot wenistens niemand  mit Psychopharamaka vergiftet wird.

+++

Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.

Herrn Rechtsanwalt
Dr. Andreas Bensch
Mercatorstraße 24
D-60316 Frankfurt a.M.

Frankfurt a.M., den 05. November 2016

Sehr geehrte Herr Dr. Bensch!

beigefügt heutiges S chreiben an das OLG in Sachen
des Ihnen angetragenen Mandates.

Bitte melden sie sich deswegen schleunigst bei mir.

Danke

+++

Maximilian Baehring  Hoelderlinstrasse 4  D-60316 Frankfurt M.

Herrn ?Rechtsanwalt?
Olaf Haußmann
Lindenstraße  64
D-61352 Bad Homburg v.d. Höhe

Frankfurt a.M., den 05. November 2016

Herr Haussmann.

mein Schreiben an das Oberlandesgericht vom
heutigen Tage  zu  Ihrer kenntnisnahme

Gru&SZlig;


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