25.06.2016 04:12

Maximilian Baehring
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Frankfurt a.M., den24.06.2016


2063/16 Beschwerdeüber Verteidger Guthke


Fräun Wilsing!

Ich verstehe ja daß das BVerfG die ihm lästigen UN(TER)Menschen die sich dorthin wenden

und nicht bedient werden weil es bei vermeintlich psychisch Kranken oder arbeitsscheuen

(oder eben nicht arbeitsscheu sondern unwillig /sich imStreik gegen die Umstände befind-lichen deren Streik dadruch wirkungslos gemacht wird daß man Sie durch Ausländer oder Ausländische Firmen ersetzt die an inländsicher Bürger-Rechtslage keinerlei Interesse haben)

?Ballstexistenzen? für die Eigenschaft der Menschenwürde laut Meinung der ARROGATEN Richter nicht reicht die allerdings notwendig wäre um Träger von Menschen- verfassungsgemäßen Grund- oder gar Bürgerrechten und damit vor diesemGericht aktiv legitimiert zu sein

damit ?abbügelt? daß sie denen erstmal ein Schreiben sendet auf dem ?ähnlich gelagerte?  / laienhaft ausgedrückt ?Präzendenz? ? Fälle aufgeführt sind mit der Bitte sich die Klage unter nochmaliger Prüfung ob das so oder ähnlich bereits  enstchieden wurde nochmals zu überlegen.

Daß jetzt auch Die Frankfurter Rechtsanlwatkammer so vorgeht halte ich für skandalös! Was wollen Sie damit zum ausdruck bringen? Daß alle aile sich bei Ihnen Beschwerde (im nicht Behinderte diskriminierenden sondern umgsssparchlichen Sinne) Idioten sind weil sowieso nur Juristen eine  Art Adel/Elite unter den Menschen darstellen und sich mit den Niederungen der Rechte des gemeinen Bürgers nicht befassen müssen, oder was?

Das Schreiben vom 8. was mich ham 10. Juni 2016 erreicht hat halte ich für eien BODENLOSE UNVER-SCHÄMTHEIT, sow ie ich es von Juristen und Beamten gewohnt bin,  letztere allenfalls vom Bürger eingesetzte  Gustverwalter die sich als Gutsherren aufspielen. Wäre die RAK eine private Firma und Sie deren überwiegender Anteilseigner und würden keine (mit-)Gesellchafter schädigen könnten Sie von mir aus machen was Sie wollen aber ihre Institution ist ?Körperschaft des öffenlichen Rechts? und hat damit leider keine Konkurrenz an die man sich wenden könnte.


Sie haben mich gebeten auszuführen was mir an Rechtsanwalt Guthke nicht passt.

Ich komme dem hiermit nach.

Er hatte fest versprochen eine Begründung zu einer Beschwerde  z einem Ablehnungsantrags einzureichen. Hat er nicht gemacht. Genua wie er schon versäumt hatte die Begründung des Ablehnungsantrages selbst zu formulieren, das Gericht musste auf meine eigenen Angaben
zurückgreifen.

Er sieht

TATENLOS

zu wie sein Mandant von einer Frau Zajac verleumdet wird, meien ehmalige Nachbarin, welche Lebensgefährtin desjenigen Mannes ist der den Unterzeichner zu erwürgen versucht hatte als dieser ihm kein Bier geben wollte als er wieder mal - wie mehrfach - mitten in der Nacht sturzbesoffen klingelte.

siehe hierzu: http://take-ca.re/wuergerjagd1.pdf  und http://take-ca.re/wuergerjagd2.pdf (oder,
alternativ): http://banktunnel.eu/wuergerjagd1.pdf  und http://banktunnel.eu /wuergerjagd2.pdf

Diese Frau hatt auf mich eingeschlagen nachdem ich ein Foto mit dem Handy von ihr und dem ?Würger? auf der Strasse gemacht hatte. Ich hatte das zu Beweiszwecken gemacht weil die Beamten des stinkend-faulen korrupten Frankurter 5. Reviers

(die mitgewirkt haben mich monatelang auszuhungern als ch HartzIV beantragte) und

die mich zusammengeschlagen haben als ich vor Jahren darauf bestanden hatte

den Würger strafanzuzeigen

und darauf daß sie - was sie nicht wollten ? eine anständige Beweissicherung machen sollten was einen durch meinen damaligen Internetprovider vodafone bestätigten Hack auf meinen Router anging bei dem in Höhe der Schadenssumme von 2.500 Euro auf meine Rechnung von Hackern nach Cuba telefoniert worden war (Das ist keine irre Verfolungsidee von mir, vielmehr hat vodafone mich angeschrieben mein System sei gehackt worden.)

ansonsten wieder behaupten diese Frau oder der Würger wohne hier nicht mehr  oder sei nicht in der Wohnung anzutreffen in die ich sie vorher habe gehen sehen. Um das zu dokumentieren wie gesagt das Foto. Ich schieße also das Foto um mit dessen Hilfe, in einer Email an die Polizei gesendet, diese davon zu überzeugen daß die beiden wieder hier seien (obgleich laut widerprüchlicher Angaben des Vermieters / Hausbesitzers) und daß man ihn ? den würger - jetzt dingfest machen könne um seine Personalien festzstellen.

Als Frau Zajac gewahr wurde daß Sie fotografiert wurde ? SIE HATTE WOHL EIN SCHLECHTES GEWISSEN - folgte sie mir über/auf Die Strasse und ging an meinern Klaottenzerrend und mt der anderen Hand aufmeiven Kopf einboxend auf mich los.

Hiergegen ? die freiheitsberaubung und dis schläge (Körperverletzung?) habe ich mich zur Wehr getzt.

Diese

Notwehr

verwchselt das gericht nun mit eienr Köprerverltzung. Ich habe Frau Zajac ebenfalls ? udn wzar zuerst ? strafangezeigt wegen Körperverltzung. Esleigenalso wechselseitige Strafanziegen vor. Meine egen denWürger  ist die Älteste, auch nachvollziehbar anhand Dientusfischtsbeschwerden gegen Polizisten und Staatsanwälte die sich nun rächen wollen.

Statt mich auch nur im geringstenzu verteidigen scheint nu meienm Pflichtverteidger Guthke daran gelegen zu sein Unschuldige wie mich

VERLEUMDERISCH

psychiatrisch begutachten zu lassen satt ihnen zu helfen. Etwa dabei Dienstaufsichstbeschwerden einzureichen, Verfahren gegen prügelnde und aussageepressende (Fall des versuches der epressugder Herausgabe von Daten von berufsgeheminsträgern als ich noch Berufstätig war) Beamte zu führen.

Er hält sich nicht an Absprachen.

Zwar berechnet er anders als sein Kollege von Amann, Krasel ud Koch für Akteneinsciht keine fünffache Gebühr, A kteneinsicht über Anwlat die nur deshlab erfolderlich ist weil man mich nicht in den Genuss des
§ 147 (7) StPO kommen lässt, dafür fprderte r dei akten aber auch gar nicht an.

Er ist genauso skandalös untätig wie sein Kollege rechtsnwalt Stefan Bonn vorher. Dieser hatte mich in U-Haft schmoren lassen um sich anschließend an meinr haftentschädigung schadlos zu halten.

Genau wie Rechtsanwalt Bonn der mich in Hungrestreiks verecken lassenwollte udn den es nicht die Bohen uintersseirte wennd as gericht Fristen nicht einhilt (Ursache des Steriks) oder man mich folterte.

Für mich sind Negativerfahrungen mit Anwälten nichts neues. In Kindschafts/Umgangs- und Sorgrechts-fragen bin ich leidgeprüft. Die Anwälte  von Cannawurf und Perpeltz sind genausolche  Nieten wie  der Privatdozent Dr. jur. Finger. Statt die zahllosen schlechten Anwälte aufzuzählen nenne ich lieber die Minderanzahl von

Positiverfahrungen: Dr. Sieg aus Düsseldrof und Claus-Jürgen Exner aus Bad Homburg.

Zurück zu Anwwlt Guthke.

Nicht ?der Zeuge bleibt unver-eidigt? wie Fernsehrichterin Salesch immer so gerne sagt, sodnern der Bescculdigte/Angeklagte bleibt Unverteidigt.


Ichabe von Rechtsnwalt Guthke keinen einzigen Scchriftsatz ans gericht in Kopie erhalten, er macht nämlich gar nichts sondern lässt einwandslos aeels das geschehen was ein Richter für sinnvoll hält der im NEBENBERUF zum Straf-Richteramt Familienmediation GEGENEN ENTGELT  im Internet feilbietet.

Hatte ich erwähnt daß ich in Sorgerechtsfragen leidgeprüft bin? Seit  fastsechzehn jahren die Kompklette Kindheit über hat man mir den Kontaktvereitelt.Außer das Sie denParktiken einer SEKTE huldigt weiß ich nichts über das Kind. Ich mutmaße daher mal:

ES GEHT HIER HUNDERTPROZENTIG DARUM DAS STRAFVERFAHREN RECHTSMISSBRÄUCHLICH DAZU ZU VERWENDEN ÜBER AN DEN HAAREN HERBEIGEZOGENE STRAFRECHTLICH VORWÜRFE DIE EINWILLIGUNG IN UMGANGS UNTERHALTS UND SORGECHTSREGLUNGEN (UNTER FREIHEITSBERAUBUNG ODER DROGEN-GABE ? psyhcitrishcer U-Haft )  ZU ERZWINGEN.

Ich habe mich mehrfach an Ladntag, Bundestag udn Europaparalment gewendet. Undich habe Presserabiet gemacht. Die haben jetzt Druck bekommen und nun wollen Sie sich auf meine Kosten POLITISCH PROFILIEREN.

Anyway: zurück zu Ihrer Frage.

Ich habe meine gesame Korrepondenz mit Anwalt Guthke im Internet vefügbar gemacht.

http://take-ca.re/downloads/wuerger-guthke.tbz (oder,
alternativ) http://take-ca.re/downloads/wuerger-guthke.tbz

(Das sind mehr als 50 Mb PDF Dokuemnte und JPG Grafiken, in eien TAR Bzip2 Archiv, eienm Unix-format, zum entpacken unter Windows benötigen sie entweder WinRAR, 7Zip oder undter unix TAR und BZIP2)

Wenn das mal keine nachweisliche Untätgkeit des Verteidegers ist.Nun: Machen Sie sich selbst ein Bild!


Gru&SZlig;



Maximilian Bähring


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